Steht die Rechtmäßigkeit der neuen Bestimmungen zur Bewertung für die Grundsteuer im Widerspruch zum Grundgesetz? Diese Frage bleibt offen, jedoch zeichnen sich erste Bewegungen in dieser Angelegenheit ab. Betrachtet man speziell die Bewertung des Grundsteuerwerts zum Stichtag 1. Januar 2022 nach dem bundesweiten Modell, findet sich bereits eine Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 3 K 3142/23). Ebenso hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Fällen vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Gegen diese vorläufigen Entscheidungen hat die Finanzverwaltung beim Bundesfinanzhof Beschwerde eingelegt (Aktenzeichen: II B 78/23 [AdV] und II B 79/23 [AdV]).